Artikel 6 VO (EU) 2023/1781
Synergien mit Unionsprogrammen
Die Initiative wird in Synergie mit Unionsprogrammen nach Anhang III durchgeführt. Die Kommission stellt sicher, dass die Verwirklichung der Ziele bei der Nutzung des komplementären Charakters der Initiative für Unionsprogramme nicht behindert wird.
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