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VO (EU) 2023/2459

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2459 der Kommission vom 22. August 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates durch eine Präzisierung der Anlandeverpflichtung für bestimmte Fischereien in der Nordsee im Zeitraum 2024-2027

Informationen

Ausfertigungsdatum22.01.2023

Alle Normen

    Präambel
    Artikel 1
    Begriffsbestimmungen
    Artikel 2
    Umsetzung der Anlandeverpflichtung
    Artikel 3
    Ausnahmen aufgrund hoher Überlebensraten für Kaisergranat
    Artikel 4
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Seezunge
    Artikel 5
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Beifänge aller Fangbeschränkungen unterliegenden Arten in der Fischerei mit Korb- und Garnreusen
    Artikel 6
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Schollenfänge und -beifänge
    Artikel 7
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Scholle unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung
    Artikel 8
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Steinbutt
    Artikel 9
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Rochen
    Artikel 10
    Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten für Makrele und Hering in der Ringwadenfischerei
    Artikel 11
    Ausnahmen wegen Geringfügigkeit in Fischereien auf pelagische Arten und Grundfischarten
    Artikel 12
    Inkrafttreten und Geltungsdauer
    Schlussformel (nicht amtlich)
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