Anhang VI VO (EU) 2023/2486
ANHANG VI
Meldebogen für die KPI von Kreditinstituten
Melde-bogen-Nummer | Bezeichnung |
---|---|
0 | Überblick über die KPI |
1 | Vermögenswerte für die Berechnung der GAR |
2 | GAR-Sektorinformationen |
3 | GAR KPI-Bestand |
4 | GAR KPI-Zuflüsse |
5 | KPI außerbilanzielle Risikopositionen |
6 | KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung |
7 | KPI Handelsbuchbestand |
-
0.
-
Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | ||||||
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | ||||||
Handelsbuch (*) | |||||||
Finanzgarantien | |||||||
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||||
Gebühren- und Provisionserträge (**) |
-
1.
-
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
- 2.
- GAR-Sektorinformationen
- 3.
- GAR KPI-Bestand
|
|
|
|
- 4.
- GAR KPI-Zuflüsse
- 5.
- KPI außerbilanzielle Risikopositionen
- 6.
- KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung
- 7.
- KPI Handelsbuchbestand
Fußnote(n):
- (*)
Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
- (**)
Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
- (***)
% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
- (****)
basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
- (*****)
basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.