Artikel 58 VO (EU) 2023/594

Besondere Fortbildungspflichten der betroffenen Mitgliedstaaten

Die betroffenen Mitgliedstaaten organisieren und veranstalten regelmäßig oder in angemessenen Abständen besondere Fortbildungen über die Risiken der Afrikanischen Schweinepest und mögliche Maßnahmen zu ihrer Prävention, Bekämpfung und Tilgung zumindest für die folgenden Zielgruppen:

a)
Tierärzte;
b)
Landwirte, die Schweine halten, und andere relevante Unternehmer und Transportunternehmer;
c)
Jäger.

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