VO (EU) 2023/594
Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 der Kommission vom 16. März 2023 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605
Informationen
Ausfertigungsdatum16.01.2023
FundstelleAbl. 2023/L 079
Alle Normen
- KAPITEL IGEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIBESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON SPERRZONEN UND INFIZIERTEN ZONEN IM FALL EINES AUSBRUCHS DER AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST
- KAPITEL IIIBESONDERE SEUCHENBEKÄMPFUNGSMAẞNAHMEN FÜR SENDUNGEN VON SCHWEINEN, DIE IN SPERRZONEN I, II UND III GEHALTEN WURDEN, SOWIE VON DARAUS GEWONNENEN ERZEUGNISSEN IN DEN BETROFFENEN MITGLIEDSTAATEN
- ABSCHNITT 1Anwendung spezifischer Verbote betreffend Verbringungen von Sendungen von gehaltenen Schweinen und daraus gewonnenen Erzeugnissen in den betroffenen Mitgliedstaaten
- ABSCHNITT 2Allgemeine und spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in Sperrzonen I, II und III gehalten wurden, außerhalb dieser Sperrzonen
- ABSCHNITT 3Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen
- ABSCHNITT 4Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in einer Sperrzone I gehalten wurden, innerhalb und außerhalb dieser Sperrzone
- ABSCHNITT 5Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in einer Sperrzone II gehalten wurden, innerhalb und außerhalb dieser Sperrzone
- ABSCHNITT 6Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in einer Sperrzone III gehalten wurden, innerhalb und außerhalb dieser Sperrzone
- ABSCHNITT 7Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Schweinen, die in Sperrzonen I, II und III gehalten wurden, außerhalb dieser Sperrzonen in eine für tierische Nebenprodukte zugelassene Anlage
- ABSCHNITT 8Spezifische Bedingungen für die Genehmigung von Verbringungen von Zuchtmaterial, das von in einer Sperrzone II gehaltenen Schweinen gewonnen wurde, außerhalb dieser Sperrzone
- ABSCHNITT 9Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen tierischer Nebenprodukte, die von in Sperrzonen II und III gehaltenen Schweinen gewonnen wurden, außerhalb dieser Sperrzonen
- ABSCHNITT 10Spezifische Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen, einschließlich Tierdarmhüllen, das bzw. die von in Sperrzonen II und III gehaltenen Schweinen gewonnen wurde(n), außerhalb dieser Sperrzonen
- KAPITEL IVBESONDERE RISIKOMINDERUNGSMAẞNAHMEN IN BEZUG AUF DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST FÜR LEBENSMITTELUNTERNEHMEN IN DEN BETROFFENEN MITGLIEDSTAATEN
- KAPITEL VBESONDERE SEUCHENBEKÄMPFUNGSMAẞNAHMEN FÜR WILDSCHWEINE IN DEN MITGLIEDSTAATEN
- KAPITEL VIBESONDERE INFORMATIONS- UND FORTBILDUNGSPFLICHTEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN
- KAPITEL VIISCHLUSSBESTIMMUNGEN