Artikel 1 VO (EU) 2023/814
Gegenstand und Anwendungsbereich
In dieser Verordnung werden detaillierte Vorschriften festgelegt in Bezug auf:
- (1)
- Form, Inhalt und sonstige Einzelheiten von Mitteilungen und Schriftsätzen nach Artikel 3, von mit Gründen versehenen Anträgen nach Artikel 8 Absatz 3 sowie den Artikeln 9 und 10, von Berichten über die Regulierungsmaßnahmen nach Artikel 11 sowie von Mitteilungen und Schriftsätzen nach den Artikeln 14 und 15 der Verordnung (EU) 2022/1925,
- (2)
- Verfahren nach Artikel 29 der Verordnung (EU) 2022/1925,
- (3)
- die Ausübung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Offenlegungsbedingungen nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2022/1925 und
- (4)
- Fristen.
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