Artikel 72 VO (EU) 2024/1157
Kommunikationsform
In Fällen, in denen die Bestimmungen des Artikels 27 nicht anwendbar sind oder in denen Akteure außerhalb der Union nicht mit dem in Artikel 27 Absatz 3 genannten zentralen System verbunden sind, können die einschlägigen Akteure in dieser Verordnung genannte Informationen und Unterlagen per Post, Fax, E-Mail mit digitaler Signatur, E-Mail ohne digitale Signatur mit anschließendem Postversand oder, sofern von den betreffenden Akteuren vereinbart, E-Mail ohne digitale Signatur übermitteln und austauschen. Wird eine E-Mail mit digitaler Signatur verwendet, so werden etwaige erforderliche Stempel oder Unterschriften durch die digitale Signatur ersetzt.
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