VO (EU) 2024/1157
Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
Informationen
Ausfertigungsdatum11.01.2024
Alle Normen
- TITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- TITEL IIVERBRINGUNGEN INNERHALB DER UNION MIT ODER OHNE DURCHFUHR DURCH DRITTSTAATEN
- KAPITEL 1Vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung
- KAPITEL 2Allgemeine Informationspflichten
- KAPITEL 3Vermischung von Abfällen, Unterlagen und Zugang zu Informationen
- KAPITEL 4Rücknahmeverfahren und -verpflichtungen
- KAPITEL 5Allgemeine Bestimmungen
- KAPITEL 6Verbringungen innerhalb der Union mit Durchfuhr durch Drittstaaten
- TITEL IIITRANSPORT VON ABFÄLLEN AUSSCHLIESSLICH INNERHALB EINES MITGLIEDSTAATS
- TITEL IVAUSFUHREN AUS DER UNION IN DRITTSTAATEN
- KAPITEL 1Ausfuhren von Abfällen zur Beseitigung
- KAPITEL 2Ausfuhren von Abfällen zur Verwertung
- Abschnitt 1Ausfuhren gefährlicher und bestimmter anderer Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt
- Abschnitt 2Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt
- Abschnitt 3Ausfuhren in Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt
- KAPITEL 3Zusätzliche Verpflichtungen
- KAPITEL 4Allgemeine Bestimmungen
- TITEL VEINFUHREN AUS DRITTSTAATEN IN DIE UNION
- KAPITEL 1Einfuhren von Abfällen zur Beseitigung
- KAPITEL 2Einfuhren von Abfällen zur Verwertung
- KAPITEL 3Zusätzliche Verpflichtungen
- KAPITEL 4Einfuhren aus überseeischen Ländern oder Gebieten
- TITEL VIDURCHFUHR DURCH DIE UNION AUS UND IN DRITTSTAATEN
- TITEL VIIUMWELTGERECHTE BEWIRTSCHAFTUNG UND DURCHSETZUNG
- KAPITEL 1Umweltgerechte Bewirtschaftung
- KAPITEL 2Durchsetzung
- Abschnitt 1Kontrollen durch die Mitgliedstaaten und Sanktionen
- Abschnitt 2Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
- Abschnitt 3Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen
- TITEL VIIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 24
Kosten der Rücknahme, wenn eine Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann