Artikel 67 VO (EU) 2024/1938
Notfallpläne der SoHO-Einrichtungen
Jede kritische SoHO-Einrichtung erstellt einen einrichtungsbezogenen Notfallplan, mit dem der nationale SoHO-Notfallplan nach Artikel 63 umgesetzt wird.
Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass die in diesem Kapitel festgelegten Maßnahmen den in der Richtlinie (EU) 2022/2557 festgelegten Verpflichtungen mindestens gleichwertig sind.
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