Artikel 16 VO (EU) 2024/857

Marktwertveränderungen für automatische Zinsoptionen, die zum beizulegenden Zeitwert gehalten und jenseits des Zeithorizonts der Nettozinserträge fällig werden

Die Institute berechnen die Marktwertveränderungen für automatische Zinsoptionen, die zum beizulegenden Zeitwert gehalten und jenseits des Zeithorizonts der Nettozinserträge fällig werden, gemäß Artikel 13.

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