Artikel 16 VO (EU) 2024/857
Marktwertveränderungen für automatische Zinsoptionen, die zum beizulegenden Zeitwert gehalten und jenseits des Zeithorizonts der Nettozinserträge fällig werden
Die Institute berechnen die Marktwertveränderungen für automatische Zinsoptionen, die zum beizulegenden Zeitwert gehalten und jenseits des Zeithorizonts der Nettozinserträge fällig werden, gemäß Artikel 13.
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