VO (EU) 2024/857
Delegierte Verordnung (EU) 2024/857 der Kommission vom 1. Dezember 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung einer standardisierten Methode und einer vereinfachten standardisierten Methode zur Bewertung der Risiken, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals als auch auf die Nettozinserträge bei Geschäften des Anlagebuchs eines Instituts auswirken
Informationen
Ausfertigungsdatum01.01.2023
Alle Normen
- KAPITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IISTANDARDISIERTE METHODE FÜR DIE BEWERTUNG DER RISIKEN FÜR DEN WIRTSCHAFTLICHEN WERT DES EIGENKAPITALS DER GESCHÄFTE DES ANLAGEBUCHS EINES INSTITUTS
- KAPITEL IIISTANDARDISIERTE METHODE ZUR BEWERTUNG DER RISIKEN FÜR DIE NETTOZINSERTRÄGE BEI GESCHÄFTEN DES ANLAGEBUCHS EINES INSTITUTS
- KAPITEL IVBERECHNUNG DER STANDARDISIERTEN RISIKOMESSGRÖẞE AUF DER GRUNDLAGE DES WIRTSCHAFTLICHEN WERTS DES EIGENKAPITALS
- KAPITEL VBERECHNUNG DER STANDARDISIERTEN RISIKOMESSGRÖẞE AUF DER GRUNDLAGE DER NETTOZINSERTRÄGE
- KAPITEL VIVEREINFACHTE STANDARDISIERTE METHODE ZUR BERECHNUNG DES WIRTSCHAFTLICHEN WERTS DES EIGENKAPITALS UND DER NETTOZINSERTRÄGE
- KAPITEL VIISCHLUSSBESTIMMUNG