Artikel 1 VO (EU) 2025/1956

Gegenstand

Diese Verordnung enthält Vorschriften für:

1.
den Antrag auf Eintragung;
2.
das Einspruchsverfahren;
3.
Änderungen der Produktspezifikationen;
4.
das Löschungsverfahren;
5.
das Unionsregister;
6.
das digitale System für die elektronische Einreichung von Anträgen;
7.
die Verwendung des Unionszeichens, der Angabe und der Abkürzung;
8.
Gebühren;
9.
die gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Kontrollen und Durchsetzung;
10.
Mitteilungen.

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