Artikel 15 VO (EU) 2025/1956

Anfechtung einer Entscheidung in der nationalen Phase

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermitteln dem Amt die in Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2411 genannten Informationen über das digitale System in einer der Amtssprachen der Union.

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