Artikel 15 VO (EU) 2025/1956
Anfechtung einer Entscheidung in der nationalen Phase
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermitteln dem Amt die in Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2411 genannten Informationen über das digitale System in einer der Amtssprachen der Union.
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