Artikel 21 VO (EU) 2025/1956

Mit Unionsänderungen verbundene Standardänderungen

Eine in einem Antrag auf Unionsänderung enthaltene Standardänderung, die untrennbar mit der anhängigen Unionsänderung verbunden ist, gilt als Teil dieser Unionsänderung und wird vom Amt zusammen mit der Unionsänderung im gleichen Verfahren genehmigt.

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