Artikel 21 VO (EU) 2025/1956
Mit Unionsänderungen verbundene Standardänderungen
Eine in einem Antrag auf Unionsänderung enthaltene Standardänderung, die untrennbar mit der anhängigen Unionsänderung verbunden ist, gilt als Teil dieser Unionsänderung und wird vom Amt zusammen mit der Unionsänderung im gleichen Verfahren genehmigt.
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