ANHANG II VO (EU) 2025/2055

STANDARDFORMULAR FÜR DIE EINREICHUNG EINES AUFNAHMEGESUCHS

Teil I (vom ersuchenden Mitgliedstaat auszufüllen 1 )
*
Alle Felder müssen ausgefüllt werden, sofern sie nicht ausdrücklich als optional gekennzeichnet sind. Das Formular kann nicht gespeichert und abgesendet werden, wenn nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.

Gesamtzahl der Personen, die im aktuellen Formular erfasst werden:(aus einem Drop-down-Menü auszuwählen)

Verbindung zu anderen Fällen: JA/NEIN (bei Auswahl von JA wird ein Feld aktiviert, um die Referenznummer der Übermittlung des verknüpften Falls hinzuzufügen, und ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 1000 Zeichen wird aktiviert, in dem sonstige sachdienliche Informationen angegeben werden können)

ERSUCHT
(Der Name des ersuchenden Mitgliedstaats wird automatisch generiert) (Der Name des ersuchten Mitgliedstaats ist aus einem Drop-down-Menü auszuwählen)

UM AUFNAHME DES FOLGENDEN ANTRAGSTELLERS:

Datum der Registrierung des Antrags im ersuchenden Mitgliedstaat: …(aus einem Kalender auszuwählen)

Aktenzeichen im ersuchenden Mitgliedstaat: … (optional: einzugeben)

Aktenzeichen im ersuchten Mitgliedstaat: … (optional: vom ersuchten Mitgliedstaat einzugeben)

Eurodac-Nummer des ersuchenden Mitgliedstaats: … (einzugeben)

Eurodac-Nummer des ersuchten Mitgliedstaats: … (einzugeben)

Nachname: …einzugeben)

Vorname: … (einzugeben)

Geburtsname: … (optional: falls abweichend von den obigen Angaben – einzugeben)

Aliasnamen: … (optional: falls zutreffend – einzugeben)

Geschlecht: …aus einem Drop-down-Menü auszuwählen)

Staatsangehörigkeit: … (aus einem Drop-down-Menü auszuwählen + Staatenlose + sonstige)

Andere Staatsangehörigkeiten: … (optional: aus einem Drop-down-Menü auszuwählen + sonstige)

Geburtsdatum: …(aus einem Kalender auszuwählen)

Geburtsort (Land, Region, Stadt): …(einzugeben)

Familienstand: … (aus einem Drop-down-Menü auszuwählen; wenn aus dem Drop-down-Menü VERHEIRATET ODER UNVERHEIRATET IN EINER FESTEN PARTNERSCHAFT ausgewählt wird, werden zusätzliche Felder aktiviert, um – wenn bekannt – den Wohnsitz des Ehegatten oder Lebenspartners des Antragstellers anzugeben)

Ausweis- bzw. Reisedokument: JA/NEIN

Bei Auswahl von JA wird ein neues Feld aktiviert, um die Nummer und die Art des Dokuments einzutragen. Wenn die Person im Besitz mehrerer Ausweis- oder Reisedokumente ist, sollten Informationen zu allen Dokumenten bereitgestellt werden.

(Art und Nummer, der aus drei Buchstaben bestehende Code des ausstellenden Landes und das Ablaufdatum des Dokuments sind einzugeben)

DAS AUFNAHMEGESUCH, DAS GEGENSTAND DER AKTUELLEN ÜBERMITTLUNG IST, BERUHT AUF:

(nur eine Option ist auszuwählen)

Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1351: unbegleiteter Minderjähriger

(bei Auswahl werden die folgenden Felder aktiviert; es können mehrere Optionen ausgewählt werden):

    Der in Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1351 genannte Vordruck ist beigefügt: JA/NEIN

    Das Standardformular für die Identifizierung von Familienangehörigen gemäß Artikel 23 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/1351 und Artikel 11 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung ist beigefügt: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

    Beigefügte Beweismittel und Indizien:

    a)
    Für den rechtmäßigen Aufenthalt des Familienangehörigen, Verwandten oder Geschwisters des unbegleiteten Minderjährigen im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats:

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    b)
    Für die Beurteilung des Verhältnisses:

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1351: Familienangehörige, die sich legal in einem Mitgliedstaat aufhalten

    Der in Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1351 genannte Vordruck ist beigefügt: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

    Beigefügte Beweismittel und Indizien:

    a)
    Für den rechtmäßigen Aufenthalt des Familienangehörigen des Antragstellers im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats:

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    b)
    Für die Beurteilung des Verhältnisses

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

Artikel 27 der Verordnung (EU) 2024/1351: Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

    Der in Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1351 genannte Vordruck ist beigefügt: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

    Beigefügte Beweismittel und Indizien:

    a)
    Für die Anwesenheit/Feststellung der Identität des Familienangehörigen des Antragstellers im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats:

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    b)
    Für die Beurteilung des Verhältnisses:

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

Artikel 28 der Verordnung (EU) 2024/1351: Familienverfahren

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351: gültiger Aufenthaltstitel

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351: gültiges Visum

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1351: abgelaufener, annullierter, aufgehobener oder entzogener Aufenthaltstitel

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1351: abgelaufenes, annulliertes, aufgehobenes oder entzogenes Visum

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 30 der Verordnung (EU) 2024/1351: Zeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 31 der Verordnung (EU) 2024/1351: Visafreie Einreise

    Beweismittel: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 32 der Verordnung (EU) 2024/1351: Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

    Beweismittel: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351: Einreise

    Beweismittel: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351: Ausschiffung nach einem Such- und Rettungseinsatz

    Beweismittel: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

Artikel 34 der Verordnung (EU) 2024/1351: Abhängige Personen

    Der in Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1351 genannte Vordruck ist beigefügt: JA/NEIN

    Sonstige sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

    Beigefügte Beweismittel und Indizien:

    a)
    Für den rechtmäßigen Aufenthalt des Verwandten des Antragstellers im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats:

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

    b)
    Für die Beurteilung der Beziehung (Abhängigkeitsverhältnis laut Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1351):

    Beweismittel: JA/NEIN

    Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

      Die Person ist im Besitz von Originaldokumenten: JA/NEIN

    Indizien: JA/NEIN

Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351: Ermessensklauseln

    Sachdienliche Informationen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

DER ERSUCHENDE MITGLIEDSTAAT ERSUCHT GEMÄẞ ARTIKEL 39 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EU) 2024/1351 UM EINE DRINGENDE ANTWORT, WENN DER ANTRAG AUF INTERNATIONALEN SCHUTZ NACH EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE EINREISEVERWEIGERUNG ODER EINER RÜCKKEHRENTSCHEIDUNG REGISTRIERT WURDE: JA/NEIN

(bei Auswahl von JA werden die folgenden Felder aktiviert):

    Gründe, die eine dringende Antwort rechtfertigen – bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von maximal 1000 Zeichen aktiviert

    Frist, innerhalb der eine Antwort angefordert wird – aus einem Kalender auszuwählen (mindestens eine Woche)

DER ANTRAG WIRD GEMÄẞ ARTIKEL 45 DER VERORDNUNG (EU) 2024/1348 VERPFLICHTEND IM ASYLVERFAHREN AN DER GRENZE GEPRÜFT: JA/NEIN

(bei Auswahl von JA werden die folgenden Felder aktiviert):

    Grund für die verpflichtende Anwendung des Asylverfahrens an der Grenze:

      Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1348

      Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1348

(Wenn einer der beiden Gründe ausgewählt wird, wird darunter ein neues Feld zur Eingabe von Freitext aktiviert (maximal 500 Zeichen), um weitere Angaben über die genauen Umstände zu machen, die die verpflichtende Anwendung des Asylverfahrens an der Grenze rechtfertigen.)

Datum der Registrierung des Antrags:

(aus einem Kalender auszuwählen):

DER ANTRAGSTELLER WURDE GEMÄẞ ARTIKEL 44 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EU) 2024/1351 IN HAFT GENOMMEN:

JA/NEIN

Bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert:

    Datum der Inhaftnahme – aus einem Kalender auszuwählen

DER ANTRAGSTELLER HAT FAMILIENANGEHÖRIGE, DIE EBENFALLS VON DIESEM AUFNAHMEGESUCH BETROFFEN SIND: JA/NEIN

(Bei Auswahl von JA werden die nachstehenden Felder aktiviert; bei Auswahl von JA macht der ersuchende Mitgliedstaat zusätzlich zu den nachstehenden Feldern für alle Familienangehörigen die einschlägigen personenbezogenen Angaben und alle anderen in Teil I angeforderten Angaben;alle aktivierten Felder sind für jedenim aktuellen Formular aufgeführtenFamilienangehörigen auszufüllen.)

FAMILIENANGEHÖRIGER 1:

Verwandtschaftliche Beziehung (aus einem Menü auszuwählen)

OPTIONAL: Nachweis der familiären Bindung (falls zutreffend) (beizufügen – max. Dateigröße)

WEITERE FAMILIENANGEHÖRIGE HINZUFÜGEN

*Beachten Sie, dass die Gesamtgröße der Datei(en) nicht größer sein sollte als die maximale Größe, die über DubliNet ausgetauscht werden kann.

Teil II (vom ersuchten Mitgliedstaat auszufüllen)
o
ANNEHMEN

Wenn ANNEHMEN ausgewählt wird, werden die folgenden Felder aktiviert

ANNAHME AUF DER BASIS DER FOLGENDEN BESTIMMUNG DER VERORDNUNG (EU) 2024/1351:

    Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1351: unbegleiteter Minderjähriger

    Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1351: Familienangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten Wenn dieses Feld ausgewählt wird, sollte dem Formular die schriftliche Zustimmung der betreffenden Person beigefügt werden.

    Artikel 27 der Verordnung (EU) 2024/1351: Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

    Wenn dieses Feld ausgewählt wird, sollte dem Formular die schriftliche Zustimmung der betreffenden Person beigefügt werden.

    Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351: gültiger Aufenthaltstitel

    Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351: gültiges Visum

    Artikel 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1351: abgelaufener, annullierter, aufgehobener oder entzogener Aufenthaltstitel

    Artikel 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1351: abgelaufenes, annulliertes, aufgehobenes oder entzogenes Visum

    Artikel 30 der Verordnung (EU) 2024/1351: Zeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

    Artikel 31 der Verordnung (EU) 2024/1351: Visafreie Einreise

    Artikel 32 der Verordnung (EU) 2024/1351: Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

    Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351: Einreise

    Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351: Ausschiffung nach einem Such- und Rettungseinsatz

    Artikel 34 der Verordnung (EU) 2024/1351: Abhängige Personen

    Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351: Ermessensklauseln

Die Person wurde über ihre Pflichten gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1351 und über die Folgen bei Verstößen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 und Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2024/1346 informiert: JA/NEIN

INFORMATIONEN ÜBER DIE MÖGLICHKEITEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER ÜBERSTELLUNG:

Es sind allgemeine Informationen über die Möglichkeiten zur Durchführung der Überstellung anzugeben. Es ist Freitext einzugeben. Maximale Größe: 1500 Zeichen.

DATUM DER ANNAHME:

wird automatisch generiert

o
ABLEHNEN

Wenn ABLEHNEN ausgewählt wird, wird ein Feld für die Eingabe von maximal 3000 Zeichen zur Angabe einer fundierten Begründung aktiviert, gestützt auf alle Umstände des Falles gemäß Artikel 40 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2024/1351 hinsichtlich der einschlägigen Kriterien, auf denen das Aufnahmegesuch beruhte; diese Gründe sind durch Beweismittel und Indizien, soweit verfügbar, zu belegen.

Die Ablehnung kann nicht allein darauf gestützt werden, dass dem Aufnahmegesuch kein förmliches Beweismittel beigefügt war.

Für die Ablehnung von Gesuchen, die auf der Grundlage der Artikel 25, 26, 27 und 34 der Verordnung (EU) 2024/1351 übermittelt wurden, sollten im Freitextfeld detaillierte Informationen über die genauen Gründe für die Nichtanerkennung der vorgelegten Indizien bereitgestellt werden, wobei auf alle Indizien einzeln einzugehen ist.

In Fällen, in denen die Ablehnung eines Gesuchs auf der Grundlage der Artikel 25, 26, 27 und 34 der Verordnung (EU) 2024/1351 damit begründet wird, dass der Familienangehörige des Antragstellers, der von diesem Aufnahmegesuch betroffen ist, nicht identifiziert werden kann, sind detaillierte Informationen über die im Zusammenhang mit der Suche und Identitätsfeststellung des betreffenden Familienangehörigen durchgeführten Maßnahmen vorzulegen.

DATUM DER ABLEHNUNG:

wird automatisch generiert

Teil III (von beiden Mitgliedstaaten auszufüllen) Dieser Teil kann nur vom ersuchenden Mitgliedstaat aktiviert werden.

Aktivieren – JA

bei Auswahl von JA werden die nachstehenden Felder angezeigt

[1]
Mit Ausnahme des Aktenzeichens des ersuchten Mitgliedstaats

ERSUCHEN UM ERNEUTE ÜBERPRÜFUNG:

(bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 2000 Zeichen aktiviert, um neue, für den Fall sachdienliche Informationen anzugeben)

ANNAHME NACH ERNEUTER ÜBERPRÜFUNG

(bei Auswahl werden alle in Teil II unter ANNAHME beschriebenen Felder auch hier aktiviert)

ABLEHNUNG NACH ERNEUTER ÜBERPRÜFUNG

(bei Auswahl übermittelt der ersuchte Mitgliedstaat detaillierte Informationen zur Begründung der Ablehnung in Bezug auf die vom ersuchten Mitgliedstaat vorgelegten neuen Informationen; die in Teil II unter ABLEHNEN beschriebenen Regeln und Anweisungen gelten hier entsprechend)

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN DES ERSUCHENDEN MITGLIEDSTAATS:

o
Die Person hat die Überstellungsentscheidung angefochten, und es wurde aufschiebende Wirkung gewährt (bei Auswahl wird ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 500 Zeichen aktiviert, um zusätzliche Informationen anzugeben)
o
Die betreffende Person oder ein Familienangehöriger, der mit der betreffenden Person überstellt werden soll, ist flüchtig (bei Auswahl werden die nachstehenden Felder aktiviert):

Datum der Flucht: … (Datum aus einem Kalender auszuwählen)

Verlängerte Frist für die Überstellung: …(Datum aus einem Kalender auszuwählen)

o
Die Person kommt der Überstellungsentscheidung nicht nach

Verlängerte Frist für die Überstellung: …(Datum aus einem Kalender auszuwählen)

o
Die Person ist inhaftiert

Verlängerte Frist für die Überstellung: …(Datum aus einem Kalender auszuwählen)

o
Der ersuchende Mitgliedstaat ist zuständig geworden (bei Auswahl werden die nachstehenden Felder aktiviert):

Angabe der Zuständigkeit in Eurodac gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1358 und Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351: JA (auszuwählen)

Begründung:

    Die Überstellung wurde nicht innerhalb der in Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten Frist durchgeführt.

    Die Überstellung wurde nicht innerhalb der in Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten Fristen durchgeführt.

    Die Überstellung kann nicht gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1351 durchgeführt werden, und kein anderer Mitgliedstaat kann als zuständig bestimmt werden.

    Die Überstellung dient nicht dem Kindeswohl (Artikel 25 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1351).

    Die Überstellungsentscheidung wurde gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) 2024/1351 angefochten, und der Rechtsbehelf war erfolgreich.

    Vom ersuchenden Mitgliedstaat wurde gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2024/1351 eine Ermessensklausel angewandt.

    Der Person wurde vom ersuchenden Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel ausgestellt.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VONSEITEN DES ERSUCHTEN MITGLIEDSTAATS:

o
Aktualisierung der Informationen über die Möglichkeiten zur Durchführung der Überstellung:

Es sind allgemeine Informationen über die Möglichkeiten zur Durchführung der Überstellung anzugeben. Es ist Freitext einzugeben. Maximale Größe: 1500 Zeichen.

Teil IV (von ersuchten Mitgliedstaaten auszufüllen) Dieser Teil ist optional. Er kann nur vom ersuchten Mitgliedstaat aktiviert werden.

Aktivieren – JA

bei Auswahl von JA werden die nachstehenden Felder angezeigt

Eine Überstellung ist nicht mehr erforderlich, da die Identität der Person im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats festgestellt wird: JA

Datum der Meldung der Person an die Behörden im ersuchten Mitgliedstaat: …(Datum aus einem Kalender auszuwählen)

Zusätzliche Angaben: JA/NEIN

(Bei Auswahl von JA wird ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 1000 Zeichen aktiviert, in dem alle sonstigen sachdienlichen Informationen angegeben werden können)

NUR WENN das Standardformular sich auf eine Familie bezieht:

Bei allen Familienangehörigen, die von dieser Übermittlung betroffen sind, wird die Identität im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats festgestellt: JA/NEIN

(Bei Auswahl von NEIN wird ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 2000 Zeichen aktiviert, in dem die verfügbaren Informationen angegeben werden können)

Sonstige sachdienliche Informationen: JA/NEIN

(Bei Auswahl von JA wird ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 2000 Zeichen aktiviert, in dem die verfügbaren Informationen angegeben werden können)

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.