ANHANG X VO (EU) 2025/2055

VORLAGE FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER FÜR DIE BERECHNUNG DER FINANZBEITRÄGE ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN

A.
Von den beitragenden Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen

Durchgeführte Maßnahme Nummer Wert (EUR)
Verrechnungen der Verantwortlichkeiten (Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 4 der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement)
Alternative Solidaritätsmaßnahmen für Mitgliedstaat X(*)
Alternative Solidaritätsmaßnahmen für Mitgliedstaat Y(*)
Alternative Solidaritätsmaßnahmen für Mitgliedstaat Z(*)

B.
Von den begünstigten Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen

Durchgeführte Maßnahme Wert (EUR)
Finanzbeiträge(***) Insgesamt:
AMIF: BMVI:
Alternative Solidaritätsmaßnahmen von Mitgliedstaat X(**)
Alternative Solidaritätsmaßnahmen von Mitgliedstaat Y(**)
Alternative Solidaritätsmaßnahmen von Mitgliedstaat Z(**)

Fußnote(n):

(*)

Vollständig oder teilweise durchgeführt. Zwischen dem beitragenden und dem begünstigten Mitgliedstaat gemäß Artikel 65 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 vereinbarter Wert. Zeilen sind so oft wie nötig zu replizieren.

(**)

Vollständig oder teilweise durchgeführt. Zwischen dem beitragenden und dem begünstigten Mitgliedstaat gemäß Artikel 65 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 vereinbarter Wert. Zeilen sind so oft wie nötig zu replizieren.

(***)

Bestätigung des Betrags innerhalb des jeweiligen Anteils an den Finanzbeiträgen auf Grundlage der im Rahmen des Forums auf technischer Ebene unter Koordinierung des EU-Solidaritätskoordinators gemäß Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351 diskutierten Verteilung.

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