ANHANG X VO (EU) 2025/2055
VORLAGE FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER FÜR DIE BERECHNUNG DER FINANZBEITRÄGE ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN
- A.
-
Von den beitragenden Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
| Durchgeführte Maßnahme | Nummer | Wert (EUR) |
|---|---|---|
| Verrechnungen der Verantwortlichkeiten (Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 4 der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement) | ||
| Alternative Solidaritätsmaßnahmen für Mitgliedstaat X(*) | ||
| Alternative Solidaritätsmaßnahmen für Mitgliedstaat Y(*) | ||
| Alternative Solidaritätsmaßnahmen für Mitgliedstaat Z(*) |
- B.
-
Von den begünstigten Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
| Durchgeführte Maßnahme | Wert (EUR) | |
|---|---|---|
| Finanzbeiträge(***) | Insgesamt: | |
| AMIF: | BMVI: | |
| Alternative Solidaritätsmaßnahmen von Mitgliedstaat X(**) | ||
| Alternative Solidaritätsmaßnahmen von Mitgliedstaat Y(**) | ||
| Alternative Solidaritätsmaßnahmen von Mitgliedstaat Z(**) | ||
Fußnote(n):
- (*)
Vollständig oder teilweise durchgeführt. Zwischen dem beitragenden und dem begünstigten Mitgliedstaat gemäß Artikel 65 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 vereinbarter Wert. Zeilen sind so oft wie nötig zu replizieren.
- (**)
Vollständig oder teilweise durchgeführt. Zwischen dem beitragenden und dem begünstigten Mitgliedstaat gemäß Artikel 65 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 vereinbarter Wert. Zeilen sind so oft wie nötig zu replizieren.
- (***)
Bestätigung des Betrags innerhalb des jeweiligen Anteils an den Finanzbeiträgen auf Grundlage der im Rahmen des Forums auf technischer Ebene unter Koordinierung des EU-Solidaritätskoordinators gemäß Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351 diskutierten Verteilung.
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