Artikel 35 VO (EU) 2025/2154

Zeitgrenzen

Sind in der Muster-Produktionsanweisung Zeitgrenzen angegeben, sind diese einzuhalten, um die Qualität der Wirkstoffe und ihrer Zwischenprodukte sicherzustellen. Abweichungen von den Zeitgrenzen sind zu dokumentieren und zu bewerten.

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