Artikel 69 VO (EU) 2025/2154
Stabilitätsstudien
Wann immer ein Wirkstoff oder Zwischenprodukt in einen anderen Typ von Behälter als den ursprünglich vom Wirkstoff- oder Zwischenprodukthersteller verwendeten Behälter umverpackt wird, sind Stabilitätsstudien zur Begründung der zugewiesenen Verfalls- oder Wiederholungsprüfungsdaten durchzuführen.
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