Artikel 7 VO (EU) 2025/2154
Zuständigkeiten der Produktionsabteilung
Die Zuständigkeiten für Produktionstätigkeiten sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen mindestens die folgenden Elemente:
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Vorbereitung, Überprüfung, Genehmigung und Verteilung der Arbeitsanweisungen für die Produktion von Wirkstoffen oder deren Zwischenprodukten gemäß schriftlichen Verfahren;
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Produktion von Wirkstoffen und gegebenenfalls Zwischenprodukten gemäß vorher genehmigten Arbeitsanweisungen;
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Überprüfung sämtlicher Chargenproduktionsprotokolle und Sicherstellung, dass diese vollständig erstellt und abgezeichnet wurden;
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Meldung und Bewertung aller Produktionsabweichungen sowie Untersuchung kritischer Abweichungen und Aufzeichnung entsprechender Schlussfolgerungen;
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Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der Produktionsstätten;
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Durchführung der Kalibrierungen und Aufbewahrung der Aufzeichnungen über diese Kalibrierungen;
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Instandhaltung der Räumlichkeiten und Ausrüstung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen über die Instandhaltungstätigkeiten;
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Überprüfung und Genehmigung der Validierungspläne und -aufzeichnungen;
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Bewertung vorgeschlagener Änderungen an Produkt, Prozess oder Ausrüstung;
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Sicherstellung der Qualifizierung neuer und veränderter Anlagen und Ausrüstungen.
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