Artikel 7 VO (EU) 2025/2154

Zuständigkeiten der Produktionsabteilung

Die Zuständigkeiten für Produktionstätigkeiten sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen mindestens die folgenden Elemente:

Vorbereitung, Überprüfung, Genehmigung und Verteilung der Arbeitsanweisungen für die Produktion von Wirkstoffen oder deren Zwischenprodukten gemäß schriftlichen Verfahren;

Produktion von Wirkstoffen und gegebenenfalls Zwischenprodukten gemäß vorher genehmigten Arbeitsanweisungen;

Überprüfung sämtlicher Chargenproduktionsprotokolle und Sicherstellung, dass diese vollständig erstellt und abgezeichnet wurden;

Meldung und Bewertung aller Produktionsabweichungen sowie Untersuchung kritischer Abweichungen und Aufzeichnung entsprechender Schlussfolgerungen;

Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der Produktionsstätten;

Durchführung der Kalibrierungen und Aufbewahrung der Aufzeichnungen über diese Kalibrierungen;

Instandhaltung der Räumlichkeiten und Ausrüstung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen über die Instandhaltungstätigkeiten;

Überprüfung und Genehmigung der Validierungspläne und -aufzeichnungen;

Bewertung vorgeschlagener Änderungen an Produkt, Prozess oder Ausrüstung;

Sicherstellung der Qualifizierung neuer und veränderter Anlagen und Ausrüstungen.

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