Artikel 146 VO (EU, Euratom ) 2012/966
Übersichten über den Haushaltsvollzug
(1) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug werden in Millionen Euro erstellt. Sie bestehen aus:
- a)
- Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge des Haushaltsjahrs zusammenfassen;
- b)
- Erläuterungen, die die Informationen in den Übersichten ergänzen und kommentieren.
(2) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug folgen der Gliederung des Haushaltsplans.
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