Artikel 146 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Übersichten über den Haushaltsvollzug

(1) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug werden in Millionen Euro erstellt. Sie bestehen aus:

a)
Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge des Haushaltsjahrs zusammenfassen;
b)
Erläuterungen, die die Informationen in den Übersichten ergänzen und kommentieren.

(2) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug folgen der Gliederung des Haushaltsplans.

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