Artikel 149 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Bericht über Haushaltsgarantien und die damit verbundenen Risiken

Zusätzlich zu den in den Artikeln 145 und 146 vorgesehenen Übersichten legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einmal jährlich einen Bericht über den Stand der in Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe d genannten Haushaltsgarantien und der mit diesen Garantien verbundenen Risiken vor.

Diese Informationen werden gleichzeitig dem Rechnungshof übermittelt.

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