Artikel 15 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Aufhebung von Mittelbindungen

Unbeschadet der Artikel 178 und 182 werden Mittel, die in einem Haushaltsjahr nach dem Haushaltsjahr freigegeben werden, in dem sie bereitgestellt wurden, weil die betreffende Maßnahme nicht oder nur teilweise ausgeführt wurde, in Abgang gestellt.

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