Artikel 15 VO (EU, Euratom ) 2012/966
Aufhebung von Mittelbindungen
Unbeschadet der Artikel 178 und 182 werden Mittel, die in einem Haushaltsjahr nach dem Haushaltsjahr freigegeben werden, in dem sie bereitgestellt wurden, weil die betreffende Maßnahme nicht oder nur teilweise ausgeführt wurde, in Abgang gestellt.
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