Artikel 197 VO (EU, Euratom ) 2012/966
Anweisungsbefugte der interinstitutionellen Europäischen Ämter
Die Kommission überträgt nach Maßgabe von Artikel 65 dem Direktor des betreffenden Europäischen Amtes die Anweisungsbefugnis für die Mittel, die im Anhang für dieses Europäische Amt ausgewiesen sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.