Artikel 197 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Anweisungsbefugte der interinstitutionellen Europäischen Ämter

Die Kommission überträgt nach Maßgabe von Artikel 65 dem Direktor des betreffenden Europäischen Amtes die Anweisungsbefugnis für die Mittel, die im Anhang für dieses Europäische Amt ausgewiesen sind.

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