Artikel 206 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Auskunftsrecht des Europäischen Parlaments und des Rates

Das Europäische Parlament und der Rat sind befugt, zu den in ihre Zuständigkeitsbereiche fallenden Haushaltsangelegenheiten alle relevanten Auskünfte und Nachweise zu erhalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.