Artikel 33 VO (EU, Euratom ) 2012/966
Systeme zur Kontrolle der Kosteneffizienz
Bei der Vorlage revidierter oder neuer Ausgabenvorschläge schätzt die Kommission die Kosten und Nutzen von Kontrollsystemen sowie das in Artikel 31 Absatz 3 genannte Ausmaß des Fehlerrisikos.
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