Artikel 43 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Gliederung und Darstellung des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan umfasst

a)
den allgemeinen Einnahmen- und Ausgabenplan,
b)
Einzelpläne mit den Einnahmen- und Ausgabenplänen für jedes der Organe einzeln mit Ausnahme des Europäischen Rates und des Rates, die in demselben Einzelplan zusammengefasst werden.

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