Artikel 45 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Verbot negativer Einnahmen

(1) Im Haushaltsplan dürfen keine Negativeinnahmen veranschlagt werden.

(2) Die gemäß dem Beschluss 2007/436/EC, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft(1) sind Nettobeträge und werden als solche in der Zusammenfassung der Einnahmen im Haushaltsplan ausgewiesen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

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