Artikel 64 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Aufgabentrennung

(1) Anweisungsbefugnis und Rechnungsführung sind getrennte Funktionen und schließen einander aus.

(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 210 zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Rechte und Pflichten von sämtlichen Finanzakteuren zu erlassen.

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