Artikel 82 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Behandlung von Forderungen der Union durch die Mitgliedstaaten

Im Falle eines Insolvenzverfahrens werden Forderungen der Union ebenso bevorzugt bedient wie gleichartige Forderungen öffentlicher Stellen in dem Mitgliedstaat, in dem das Einziehungsverfahren durchgeführt wird.

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