Artikel 82 VO (EU, Euratom ) 2012/966
Behandlung von Forderungen der Union durch die Mitgliedstaaten
Im Falle eines Insolvenzverfahrens werden Forderungen der Union ebenso bevorzugt bedient wie gleichartige Forderungen öffentlicher Stellen in dem Mitgliedstaat, in dem das Einziehungsverfahren durchgeführt wird.
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