§ 38 BFSO

Allgemeines

Die §§ 39 bis 46 gelten für die Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5, soweit in den §§ 47 bis 51 keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.