§ 50 BFSO Musik
Beschlussfähigkeit
(1) Die Lehrerkonferenz ist unbeschadet der Art. 87 Abs. 1 Satz 2 und Art. 88 Abs. 1 Satz 3 BayEUG beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der zur Teilnahme verpflichteten Mitglieder anwesend ist.
(2) 1Wird die Lehrerkonferenz zum zweiten Mal zur Behandlung desselben Gegenstands zusammengerufen, so ist sie insoweit ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. 2Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.
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