BayEUG
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Informationen
Ausfertigungsdatum31.05.2000
FundstelleGVBl 2000, S.S=414
VersionBayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 257) und durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 263) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilGrundlagen
- Zweiter TeilDie öffentlichen Schulen
- Abschnitt IGliederung des Schulwesens
- Abschnitt IISchularten und Mittlerer Schulabschluss
- a) Allgemein bildende Schulen
- b) Berufliche Schulen
- c) Förderschulen und Schulen für Kranke
- Art. 24a (aufgehoben)
- d) Mittlerer Schulabschluss
- Abschnitt IIIErrichtung und Auflösung von öffentlichen Schulen; Schulveranstaltungen; Zusammenarbeit; kooperatives Lernen
- a) Allgemeine Grundsätze
- b) Besondere Regelungen für Pflichtschulen
- Abschnitt IVSchulpflicht, Pflichtschulen, Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, Wahl des schulischen Bildungswegs
- Abschnitt VInhalte des Unterrichts
- Abschnitt VIGrundsätze des Schulbetriebs
- Abschnitt VIISchülerinnen und Schüler
- Abschnitt VIIISchulleiterin oder Schulleiter, Lehrerkonferenz, Lehrkräfte und sonstiges Personal
- Abschnitt IXEinrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
- a) Schülermitverantwortung
- b) Elternvertretung
- c) Schulforum
- d) Berufsschulbeirat
- e) Landesschulbeirat
- Abschnitt XSchule und Erziehungsberechtigte, Schule und Arbeitgeber
- Abschnitt XIBesondere Einrichtungen und Schulgesundheit
- Abschnitt XIISchulversuche, MODUS-Schulen
- Abschnitt XIIIKommerzielle und politische Werbung, Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abschnitt XIVErziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen
- Abschnitt XVSchulordnung
- Dritter TeilPrivate Unterrichtseinrichtungen
- Abschnitt IPrivate Schulen (Schulen in freier Trägerschaft)
- a) Aufgabe
- b) Ersatzschulen
- c) Ergänzungsschulen
- Abschnitt IILehrgänge und Privatunterricht
- Vierter TeilSchülerheime
- Fünfter TeilSchulaufsicht, Schulverwaltung
- Sechster TeilMaßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten
- Siebter TeilStaatsinstitute und Studienkollegs
- Achter TeilÜbergangs- und Schlussbestimmungen