§ 34 FachV-VI

Zuständigkeiten

1Die jeweilige Ernennungsbehörde ist für die Organisation und Durchführung der modularen Qualifizierung zuständig. 2Sie kann die Organisation und Durchführung einzelner Maßnahmen oder Lehrinhalte auf öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen übertragen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.