§ 8 ZustV-BM

Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten

Die Befugnis zur Entscheidung über die Anerkennung von sonstigen für die Beamtentätigkeit förderlichen hauptberuflichen Beschäftigungszeiten nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG wird den in § 1 genannten Behörden im Rahmen ihrer Ernennungszuständigkeit übertragen.

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