AbgG
Abgeordnetengesetz
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Informationen
Ausfertigungsdatum18.01.1977
FundstelleBGBl I 1977, 297
VersionNeugefasst durch Bek. v. 21. 2.1996 I 326;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.12.2024 I Nr. 450
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.12.2024 I Nr. 450
Alle Normen
- Erster AbschnittErwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
- Zweiter AbschnittMitgliedschaft im Bundestag und Beruf
- Dritter AbschnittRechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- Vierter AbschnittLeistungen an Mitglieder des Bundestages
- Fünfter AbschnittLeistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
- Sechster AbschnittZuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
- Siebenter AbschnittAnrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- Achter AbschnittGemeinsame Vorschriften
- Neunter AbschnittÜbergangsregelungen
- Zehnter AbschnittUnabhängigkeit des Abgeordneten
- Elfter AbschnittVerhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
- Zwölfter AbschnittFraktionen