AgrarFrostBeih2024V

Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024

Informationen

Ausfertigungsdatum11.01.2024
FundstelleBGBl. I 2024, Nr. 352
VersionDie V tritt gem. § 10 Abs. 2 mit Ablauf des 14.5.2025 außer Kraft, sofern nicht mit der Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird