ASG
Arbeitssicherstellungsgesetz
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Informationen
Ausfertigungsdatum09.01.1968
FundstelleBGBl I 1968, 787
VersionZuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 345
Änderung durch Art. 13 G v. 22.12.2025 I Nr. 370 noch nicht berücksichtigt
Änderung durch Art. 13 G v. 22.12.2025 I Nr. 370 noch nicht berücksichtigt
Alle Normen
- Erster AbschnittGrundsätzliche Vorschriften
- Zweiter AbschnittBeschränkung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
- Dritter AbschnittVerpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
- 1. UnterabschnittVerpflichtungsvorschriften
- 2. UnterabschnittRechtsstellung der verpflichteten Person
- 3. UnterabschnittSozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung
- Vierter AbschnittErgänzende Vorschriften
- Fünfter AbschnittBesondere Vorschriften
- 1. UnterabschnittFreiwillig begründete Arbeitsverhältnisse
- 2. UnterabschnittAusbildungsveranstaltungen Bereithaltungsbescheid
- 3. UnterabschnittSonderregelungen
- Sechster AbschnittSchlußvorschriften