Anlage 2 BAProITFPrV
(zu § 31)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 295, S. 21)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Benennung der Prüfungsteile,
- 2.
- Bewertung des Prüfungsteils „Fachliche Spezialisierung“,
- 3.
- Bewertung des Prüfungsteils „IT-spezifische Handlungsfelder“,
- 4.
- Bewertung des Prüfungsteils „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“,
- 5.
- Bewertung des Prüfungsteils „IT-Projekt“,
- 6.
- 7.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 22,
- 8.
- 9.
- Benennung des Themas der Projektarbeit nach § 25 Absatz 3,
- 10.
- 11.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 12.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 13.
- die Gesamtnote in Worten,
- 14.
- Befreiungen nach § 30 und
- 15.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 33.
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