BBG
Bundesbeamtengesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum05.01.2009
FundstelleBGBl I 2009, 160
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.7.2024 I Nr. 247
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Beamtenverhältnis
- Abschnitt 3Laufbahnen
- Abschnitt 4Abordnung, Versetzung und Zuweisung
- Abschnitt 5Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Unterabschnitt 1Entlassung
- Unterabschnitt 2Dienstunfähigkeit
- Unterabschnitt 3Ruhestand
- Abschnitt 6Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
- Unterabschnitt 1Allgemeine Pflichten und Rechte
- Unterabschnitt 2Arbeitszeit
- Unterabschnitt 3Nebentätigkeit
- Unterabschnitt 4Personalaktenrecht
- Abschnitt 7Beamtenvertretung
- Abschnitt 8Bundespersonalausschuss
- Abschnitt 9Beschwerdeweg und Rechtsschutz
- Abschnitt 10Besondere Rechtsverhältnisse
- Abschnitt 11Umbildung von Körperschaften
- Abschnitt 12Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
- Abschnitt 13Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 11a
Ableisten eines Vorbereitungsdienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit