Inhaltsübersicht BinSchAbfÜbkAG
§ 1 | Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen |
§ 3 | Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen |
§ 4 | Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen |
§ 5 | Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme |
§ 6 | Allgemeine Auskunftspflichten |
§ 7 | Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle |
§ 8 | Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers |
§ 9 | Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger |
§ 10 | Besondere Pflichten des Schiffsführers |
§ 11 | Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken |
§ 12 | Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffsbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden |
§ 13 | Ordnungswidrigkeitendatei |
§ 14 | Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes |
§ 15 | Zuständige Behörden der Länder |
§ 16 | Gleichwertigkeiten |
§ 17 | Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht |
§ 18 | Verordnungsermächtigungen |
§ 19 | Übertragung von Aufgaben |
§ 20 | Datenübermittlung und Datenaustausch |
§ 21 | Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftsteuer |
§ 22 | Bußgeldvorschriften |
§ 23 | Übergangsbestimmungen |
§ 24 | Zeitliche Anwendungsvorschrift |
§ 25 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
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