Gesetze Bundesrecht Deutschland BioStoffV Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht BioStoffV Abschnitt 1
Anwendungsbereich,
Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
§ 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten§ 4 Gefährdungsbeurteilung § 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung § 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung § 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen§ 8 Grundpflichten § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen § 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie § 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes § 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge § 13 Betriebsstörungen, Unfälle § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten§ 15 Erlaubnispflicht § 16 Anzeigepflicht
Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe§ 17 Unterrichtung der Behörde § 18 Behördliche Ausnahmen § 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften§ 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 Straftaten § 22 Übergangsvorschriften Anhang I Symbol für Biogefährdung Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
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