Inhaltsübersicht BioStoffV

Abschnitt 1
Anwendungsbereich,
Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung,
Schutzstufenzuordnung,
Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
§  4Gefährdungsbeurteilung
§  5Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
§  6Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
§  7Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§  8Grundpflichten
§  9Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 10Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
§ 11Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
§ 12Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 13Betriebsstörungen, Unfälle
§ 14Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten
§ 15Erlaubnispflicht
§ 16Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
§ 17Unterrichtung der Behörde
§ 18Behördliche Ausnahmen
§ 19Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten,
Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 20Ordnungswidrigkeiten
§ 21Straftaten
§ 22Übergangsvorschriften
Anhang ISymbol für Biogefährdung
Anhang IIZusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
Anhang IIIZusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

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