Inhaltsübersicht BrauMäAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Abschluss- oder Gesellenprüfung
Abschnitt 3Schlussvorschriften
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 7 | Inhalt von Teil 1 |
§ 8 | Prüfungsbereich von Teil 1 |
§ 9 | Inhalt von Teil 2 |
§ 10 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 11 | Prüfungsbereich Brauprozesse |
§ 12 | Prüfungsbereich Betriebstechnik |
§ 13 | Prüfungsbereich Verfahrenstechnologie |
§ 14 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 15 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung |
§ 16 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 17 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin |
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