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BWahlGV

Bundeswahlgeräteverordnung

Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Informationen

Ausfertigungsdatum03.01.1975
FundstelleBGBl I 1975, 2459
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.4.1999 I 749

Alle Normen

    Eingangsformel

  • Erster Abschnitt
    Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
  • § 1
    Zulassungspflicht
    § 2
    Erteilung der Bauartzulassung
    § 3
    Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung
    § 4
    Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten

  • Zweiter Abschnitt
    Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
  • § 5
    Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
    § 6
    Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
    § 7
    Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
    § 8
    Ausstattung des Wahlvorstandes
    § 9
    Wahlzelle
    § 10
    Eröffnung der Wahlhandlung
    § 11
    Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
    § 12
    Schluß der Wahlhandlung
    § 13
    Zählung der Wähler
    § 14
    Zählung der Stimmen
    § 15
    Wahlniederschrift
    § 16
    Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte
    § 17
    Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
    § 18
    Übergangsbestimmung
    § 19
    § 20
    Inkrafttreten
    Anlage 1
    (zu § 2)
    Anlage 2
    (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
    Anlage 3
    (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
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