Inhaltsübersicht EinsatzWVG
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Regelungen für
Soldatinnen und Soldaten sowie
frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
Abschnitt 3
Regelungen für
Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie
für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Abschnitt 4
Regelungen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
Abschnitt 5
Regelungen für
Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
Abschnitt 6
Besondere Personengruppen
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Begriffsbestimmung |
§ 2 | Anwendungsbereich |
§ 3 | Berufliche Qualifizierung |
§ 4 | Schutzzeit |
§ 5 | Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen |
Regelungen für
Soldatinnen und Soldaten sowie
frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
§ 6 | Wehrdienstverhältnis besonderer Art |
§ 7 | Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat |
§ 8 | Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer |
§ 9 | Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen |
Regelungen für
Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie
für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
§ 10 | Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung |
§ 11 | Weiterverwendung nach der Schutzzeit |
Regelungen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
§ 12 | Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung |
§ 13 | Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit |
§ 14 | Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit |
§ 15 | Befristete Arbeitsverhältnisse |
Regelungen für
Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
§ 16 | Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks |
§ 17 | Erstattungsanspruch |
§ 18 | Entschädigung |
Besondere Personengruppen
§ 19 | Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes |
§ 20 | Zum Bund abgeordnete Beschäftigte |
§ 20a | Bezugspersonen |
Schlussvorschriften
§ 21 | Umzüge aus gesundheitlichen Gründen |
§ 22 | Übergangsregelung |
§ 23 | Zuständiger Geschäftsbereich |
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