Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Abfallwirtschaftliche Ziele |
§ 2 | Anwendungsbereich |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2Pflichten beim Inverkehrbringen
von Elektro- und Elektronikgeräten
§ 4 | Produktkonzeption |
§ 5 | Einrichten der Gemeinsamen Stelle |
§ 6 | Registrierung |
§ 7 | Finanzierungsgarantie |
§ 7a | Rücknahmekonzept |
§ 8 | Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten |
§ 9 | Kennzeichnung |
Abschnitt 3Sammlung und Rücknahme
§ 10 | Getrennte Erfassung |
§ 11 | Verordnungsermächtigungen |
Unterabschnitt 1Sammlung und Rücknahme
von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 12 | Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten |
§ 13 | Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger |
§ 14 | Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger |
§ 15 | Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte |
§ 16 | Rücknahmepflicht der Hersteller |
§ 17 | Rücknahmepflicht der Vertreiber |
§ 17a | Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen |
§ 17b | Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen |
§ 18 | Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten |
Unterabschnitt 2Rücknahme von Altgeräten
anderer Nutzer als privater Haushalte
§ 19 | Rücknahme durch den Hersteller |
§ 19a | Informationspflichten der Hersteller |
Abschnitt 4Behandlungs- und
Verwertungspflichten, Verbringung
§ 20 | Behandlung und Beseitigung |
§ 21 | Zertifizierung |
§ 22 | Verwertung |
§ 23 | Anforderungen an die Verbringung |
§ 24 | Verordnungsermächtigungen |
Abschnitt 5Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
§ 25 | Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen |
§ 26 | Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger |
§ 27 | Mitteilungspflichten der Hersteller |
§ 28 | Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen |
§ 29 | Mitteilungspflichten der Vertreiber |
§ 30 | Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen |
Abschnitt 6Gemeinsame Stelle
§ 31 | Aufgaben der Gemeinsamen Stelle |
§ 32 | Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen |
§ 33 | Befugnisse der Gemeinsamen Stelle |
§ 34 | Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle |
§ 35 | Organisation der Gemeinsamen Stelle |
Abschnitt 7Zuständige Behörde
§ 36 | Zuständige Behörde |
§ 37 | Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung |
§ 38 | Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde |
§ 38a | Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten |
§ 39 | Zusammenarbeit mit anderen Behörden |
Abschnitt 8Beleihung
§ 40 | Ermächtigung zur Beleihung |
§ 41 | Aufsicht |
§ 42 | Beendigung der Beleihung |
Abschnitt 9Schlussbestimmungen
§ 43 | Beauftragung Dritter |
§ 44 | Widerspruch und Klage |
§ 45 | Bußgeldvorschriften |
§ 46 | Übergangsvorschriften |
Anlage 1 | Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 fallen |
Anlage 2 | Angaben bei der Registrierung |
Anlage 3 | Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten |
Anlage 4 | Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten |
Anlage 5 | Behandlungskonzept |
Anlage 5a | Betriebstagebuch |
Anlage 6 | Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt |