IfSG
Infektionsschutzgesetz
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Informationen
Ausfertigungsdatum20.01.2000
FundstelleBGBl I 2000, 1045
VersionZuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 G v. 4.3.2026 I Nr. 60
Alle Normen
- 1. AbschnittAllgemeine Vorschriften
- 2. AbschnittKoordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen
- 3. AbschnittÜberwachung
- 4. AbschnittVerhütung übertragbarer Krankheiten
- 5. AbschnittBekämpfung übertragbarer Krankheiten
- 6. AbschnittInfektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen
- 7. AbschnittWasser
- 8. AbschnittGesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
- 9. AbschnittTätigkeiten mit Krankheitserregern
- 10. AbschnittVollzug des Gesetzes und zuständige Behörden
- 11. AbschnittAngleichung an Gemeinschaftsrecht
- 12. AbschnittEntschädigung in besonderen Fällen
- 13. AbschnittRechtsweg und Kosten
- 14. AbschnittSondervorschriften
- 14. AbschnittStraf- und Bußgeldvorschriften
- 15. AbschnittÜbergangsvorschriften
§ 36
Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung