KrWG
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.2012
FundstelleBGBl I 2012, 212
VersionZuletzt geändert durch Art. 5 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Abschnitt 1Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
- Abschnitt 2Kreislaufwirtschaft
- Abschnitt 3Abfallbeseitigung
- Abschnitt 4Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
- Teil 3Produktverantwortung
- Teil 4Planungsverantwortung
- Abschnitt 1Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
- Abschnitt 2Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
- Abschnitt 3Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
- Teil 5Absatzförderung und Abfallberatung
- Teil 6Überwachung
- Teil 7Entsorgungsfachbetriebe
- Teil 8Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- Teil 9Schlussbestimmungen