Inhaltsübersicht KrWG
Teil 1Allgemeine Vorschriften
Teil 2Grundsätze und
Pflichten der Erzeuger
und Besitzer von Abfällen sowie
der öffentlich-rechtlichen EntsorgungsträgerAbschnitt 1Grundsätze der
Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Abschnitt 2Kreislaufwirtschaft
Abschnitt 3Abfallbeseitigung
Abschnitt 4Öffentlich-rechtliche
Entsorgung und Beauftragung Dritter
Teil 3Produktverantwortung
Teil 4PlanungsverantwortungAbschnitt 1Ordnung und
Durchführung der Abfallbeseitigung
Abschnitt 2Abfallwirtschaftspläne
und Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 3Zulassung von Anlagen,
in denen Abfälle entsorgt werden
Teil 5Absatzförderung und Abfallberatung
Teil 6Überwachung
Teil 7Entsorgungsfachbetriebe
Teil 8Betriebsorganisation,
Betriebsbeauftragter für
Abfall und Erleichterungen
für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9Schlussbestimmungen
§ 1 | Zweck des Gesetzes |
§ 2 | Geltungsbereich |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Nebenprodukte |
§ 5 | Ende der Abfalleigenschaft |
Pflichten der Erzeuger
und Besitzer von Abfällen sowie
der öffentlich-rechtlichen EntsorgungsträgerAbschnitt 1Grundsätze der
Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
§ 6 | Abfallhierarchie |
§ 7 | Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft |
§ 7a | Chemikalien- und Produktrecht |
§ 8 | Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen |
§ 9 | Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung |
§ 9a | Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle |
§ 10 | Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft |
§ 11 | Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme |
§ 12 | Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme |
§ 13 | Pflichten der Anlagenbetreiber |
§ 14 | Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung |
§ 15 | Grundpflichten der Abfallbeseitigung |
§ 16 | Anforderungen an die Abfallbeseitigung |
Entsorgung und Beauftragung Dritter
§ 17 | Überlassungspflichten |
§ 18 | Anzeigeverfahren für Sammlungen |
§ 19 | Duldungspflichten bei Grundstücken |
§ 20 | Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger |
§ 21 | Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen |
§ 22 | Beauftragung Dritter |
§ 23 | Produktverantwortung |
§ 24 | Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht |
§ 25 | Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht |
§ 26 | Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung |
§ 26a | Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle |
§ 27 | Besitzerpflichten nach Rücknahme |
Durchführung der Abfallbeseitigung
§ 28 | Ordnung der Abfallbeseitigung |
§ 29 | Durchführung der Abfallbeseitigung |
und Abfallvermeidungsprogramme
§ 30 | Abfallwirtschaftspläne |
§ 31 | Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen |
§ 32 | Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit |
§ 33 | Abfallvermeidungsprogramme |
in denen Abfälle entsorgt werden
§ 34 | Erkundung geeigneter Standorte |
§ 35 | Planfeststellung und Genehmigung |
§ 36 | Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen |
§ 37 | Zulassung des vorzeitigen Beginns |
§ 38 | Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren |
§ 39 | Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen |
§ 40 | Stilllegung |
§ 41 | Emissionserklärung |
§ 42 | Zugang zu Informationen |
§ 43 | Anforderungen an Deponien |
§ 44 | Kosten der Ablagerung von Abfällen |
§ 45 | Pflichten der öffentlichen Hand |
§ 46 | Abfallberatungspflicht |
§ 47 | Allgemeine Überwachung |
§ 48 | Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle |
§ 49 | Registerpflichten |
§ 50 | Nachweispflichten |
§ 51 | Überwachung im Einzelfall |
§ 52 | Anforderungen an Nachweise und Register |
§ 53 | Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen |
§ 54 | Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen |
§ 55 | Kennzeichnung der Fahrzeuge |
§ 56 | Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben |
§ 57 | Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften |
Betriebsbeauftragter für
Abfall und Erleichterungen
für auditierte Unternehmensstandorte
§ 58 | Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation |
§ 59 | Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall |
§ 60 | Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall |
§ 61 | Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte |
§ 62 | Anordnungen im Einzelfall |
§ 63 | Geheimhaltung und Datenschutz |
§ 64 | Elektronische Kommunikation |
§ 65 | Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union |
§ 66 | Vollzug im Bereich der Bundeswehr |
§ 67 | Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen |
§ 68 | Anhörung beteiligter Kreise |
§ 69 | Bußgeldvorschriften |
§ 70 | Einziehung |
§ 71 | Ausschluss abweichenden Landesrechts |
§ 72 | Übergangsvorschrift |
Anlage 1 | Beseitigungsverfahren |
Anlage 2 | Verwertungsverfahren |
Anlage 3 | Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik |
Anlage 4 | Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33 |
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) | Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie |
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