Inhaltsübersicht MilchQuotV

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich§  1
Zuständigkeiten§  2
Betriebssitz§  3
Unschädliche Beseitigung§  4
Bundes- und Landesreserven§  5
Einziehung und Zuteilung§  6
Überschussabgabe§  7
Abschnitt 2ÜbertragungenUnterabschnitt 1Allgemeine Regelungen
Grundsätze§  8
Pflicht zur Weiterübertragung§  9
Umgehungen§ 10
Unterabschnitt 2Übertragungsstellen-
verfahren für Anlieferungsquoten
Grundsätze§ 11
Angebote§ 12
Nachfragegebote§ 13
Einreichung und Bestätigung der Gebote§ 14
Übertragungsbereiche§ 15
Übertragungsstellen§ 16
Gleichgewichtspreis§ 17
Festlegung der Übertragungen§ 18
Durchführung der Übertragungen§ 19
Aufzeichnungen§ 20
Unterabschnitt 3Besondere Übertragungen
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten§ 21
Betriebsübertragung§ 22
Gesellschafterstellung§ 23
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche§ 24
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft§ 25
Zwangsweise Übertragung§ 26
Verfahren der Übertragungsbescheinigung§ 27
Inhalt der Übertragungsbescheinigung§ 28
Spätere Antragstellung§ 29
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe§ 30
Abschnitt 3Kürzung, Einziehung,
Umwandlung und Saldierung
Kürzung von Quoten und Referenzfettgehalten§ 31
Einziehung nicht genutzter Quoten§ 32
Umwandlung von Quoten§ 33
Saldierung nicht genutzter Quoten§ 34
Abschnitt 4Durchführung und Kontrolle
Neuberechnung von Quoten und Referenzfettgehalten§ 35
Beförderungsdokumente§ 36
Zulassung der Käufer§ 37
Käuferwechsel§ 38
Erhebung der Überschussabgabe bei Anlieferungen§ 39
Mitteilungen der Käufer§ 40
Mehrere Käufer§ 41
Erhebung der Überschussabgabe bei Direktverkäufen§ 42
Äquivalenzmengen für Käse§ 43
Mitwirkungspflichten§ 44
Aufbewahrungsfristen§ 45
Mitteilungen der Länder§ 46
Abschnitt 5Übergangs- und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten§ 47
Behandlung laufender Pachtverträge§ 48
Übernahmerecht des Pächters§ 49
Übertragung übernommener Quoten§ 50
Ausnahmen§ 51
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen§ 52
Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis 2013/14§ 53
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53§ 54
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten§ 55
Abweichung durch Landesrecht§ 56
Übergangsregelungen§ 57
Aufhebung von Vorschriften§ 58
Inkrafttreten§ 59

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