OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.1968
FundstelleBGBl I 1968, 481
VersionNeugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602;
zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 12.7.2024 I Nr. 234
zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 12.7.2024 I Nr. 234
Alle Normen
- Erster TeilAllgemeine Vorschriften
- Erster AbschnittGeltungsbereich
- Zweiter AbschnittGrundlagen der Ahndung
- Dritter AbschnittGeldbuße
- Vierter AbschnittZusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
- Fünfter AbschnittEinziehung von Gegenständen
- Sechster AbschnittEinziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- Siebenter AbschnittVerjährung
- Zweiter TeilBußgeldverfahren
- Erster AbschnittZuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Zweiter AbschnittAllgemeine Verfahrensvorschriften
- Dritter AbschnittVorverfahren
- I.Allgemeine Vorschriften
- II.Verwarnungsverfahren
- III.Verfahren der Verwaltungsbehörde
- IV.Verfahren der Staatsanwaltschaft
- Vierter AbschnittBußgeldbescheid
- Fünfter AbschnittEinspruch und gerichtliches Verfahren
- I.Einspruch
- II.Hauptverfahren
- III.Rechtsmittel
- Sechster AbschnittBußgeld- und Strafverfahren
- Siebenter AbschnittRechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Achter AbschnittVerfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen
- Neunter AbschnittVollstreckung der Bußgeldentscheidungen
- Zehnter AbschnittKosten
- I.Verfahren der Verwaltungsbehörde
- II.Verfahren der Staatsanwaltschaft
- III.Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs
- IV.Auslagen des Betroffenen
- Elfter AbschnittEntschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
- Zwölfter AbschnittAktenführung und Kommunikation im Verfahren
- Dritter TeilEinzelne Ordnungswidrigkeiten
- Erster AbschnittVerstöße gegen staatliche Anordnungen
- Zweiter AbschnittVerstöße gegen die öffentliche Ordnung
- Dritter AbschnittMißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
- Vierter AbschnittVerletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen
- Fünfter AbschnittGemeinsame Vorschriften
- Vierter TeilSchlußvorschriften